die Justiz auf ausserordentliche Art zum Gesprächsgegenstand hat werden lassen und weitere Kreise zu grundsätzlichen Überlegungen angeregt hat. Mithin vermöchte auch eine eher einseitige und in Details vielleicht ungenaue oder unrichtige Darstellung der diversen Verfahren nichts an den Hauptaussagen der Sendung zu ändern; sie könnte in dieser Beziehung die Meinungsbildung der Zuhörer nicht beeinträchtigen und somit auch keine Konzessionsverletzung herbeiführen.