9 Hintergund. Lediglich der erste Akt kommt sehr oft direkt oder indirekt auf Z zu sprechen. Er ist aber nicht losgelöst von den folgenden vier Akten zu betrachten, geht es doch insgesamt um das Aufrollen der Vorgeschichte. Der Beschwerdeführer beanstandet dabei die kurze Zeit (nur rund fünf Minuten für den ersten Akt), in der der ganze «Aktenberg» behandelt worden sei; für die Beschwerdeinstanz ist dies im Gegenteil ein Zeichen für die Zurückhaltung, mit welcher auf die Streitstandpunkte selber eingegangen werden sollte. Die gesammelten Dossiers mussten im übrigen dem ganzen ersten Teil dienen.