über die Richtigkeit dieses oder jenes Streitstandpunktes zu ermöglichen. Ist letzteres anzunehmen, wäre eine ähnlich lange Darstellung der Vorgeschichte aus der Sicht der Gegenpartei wohl nur schwierig zu umgehen. Andernfalls dürfte für das Publikum auch ohne ausführliche Darlegung beider Positionen deutlich sein, dass es nicht darum ging, dem einen oder anderen recht zu geben, sondern über die Stufen zu orientieren, die zur Einsetzung der Sonderkammer führten, und weitere Fragen und Probleme aufzuwerfen. 4. Aufgrund der Anhörung der Sendung ist die Beschwerdeinstanz zur Überzeugung gelangt, dass dem Publikum die vom Radio beabsichtigte Konzeption klar werden musste.