Aus dieser Sicht geht es zunächst um die Frage, ob die vom Radio gewählte Konzeption, welche den fraglichen Rechtsstreit lediglich als Anlass nimmt, um sich hauptsächlich mit den über den konkreten Fall hinausgehenden Punkten zu beschäftigen, beim Anhören klar geworden ist. Mithin geht es darum, ob für die Zuhörer deutlich wurde, dass nicht der erste oder der zweite Teil Hauptgegenstand des Beitrages waren, sondern dass diese Abschnitte gewissermassen «nur» einleitende und erläuternde Funktionen hatten, um anschliessend auf die wichtigen Fragen der Sendung zu stossen.