Angesichts der Kompliziertheit der ganzen Geschichte habe das Radio für sie zu wenig Sendezeit eingesetzt. Bezüglich der eingebrachten Gutachten weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass sich schon verschiedentlich Gerichtsinstanzen damit beschäftigen mussten, ohne dass sie deren Schlussfolgerungen gutgeheissen hätten. Diese «Expertisen» seien ohne kontradiktorische Auseinandersetzung geschrieben worden. Die Behauptung der SRG, auf Z sei allenfalls berechtigterweise ein schlechteres Licht gefallen als auf Rychetsky, stütze sich gerade auf die einseitige Materialsammlung.