In seiner Replik vom 15. August 1986 äussert sich der Beschwerdeführer dazu wie folgt: Die SRG versuche auf unannehmbare Weise, die Sache zu verniedlichen und zu relativieren, um schliesslich zu behaupten, der erste Teil der Sendung sei fair gestaltet worden. In Wirklichkeit aber sei die Darstellung ausschliesslich aus Rychetskys Sicht erfolgt. Dass die SRG damit falsch liege, zeige sich auch darin, dass in der Zwischenzeit das Bundesgericht dessen staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen habe (nachdem das Befangenheitsbegehren vor der Sonderkammer schon im März keinen Erfolg hatte). Angesichts der Kompliziertheit der ganzen Geschichte habe das Radio für sie zu wenig Sendezeit eingesetzt.