gegen dieses Bild wirke insbesondere die im ersten Teil der Sendung dargestellte und auch von ihm verursachte Prozessflut. Die SRG äussert sich detailliert zu den weiteren konkreten Beanstandungen des Beschwerdeführers. Zum Vorwurf, die Sendung sei dem Rechtsstreit zwischen Rychetsky und Z nicht gerecht geworden, die Betrachtungsweise der Sendeverantwortlichen sei vielmehr verkürzt und unkritisch gewesen, führt die SRG aus, gewisse Vereinfachungen und Weglassungen in der Darstellung der Geschichte habe man vorgenommen, um sie trotz ihrer Komplexität noch verständlich bleiben zu lassen.