Der Prozess als solcher sei vorab wegen seiner Auslösefunktion für die Vorgänge im Justizapparat dargestellt worden. Als zusätzlicher Aspekt habe die aussergewöhnliche, zeitliche, sachliche und persönliche Dimension der Affäre Eingang in den Beitrag gefunden. Auch insofern sei es demnach nicht um die von den zwei Parteien verfochtenen Thesen gegangen, sondern um die in viele Bereiche eingreifenden Weiterungen dieses Verfahrens. Überdies sei der allgemeine Vorwurf der einseitigen Darstellung des Prozesses keineswegs richtig; man habe sehr zahlreiche Unterlagen und Informationen herangezogen; die privaten Gutachten seien keine einseitigen Elaborate, die Experten hätten