Auch der dritte Teil enthalte zahlreiche tendenziöse Passagen. Die Sendung sei auf unannehmbare Weise entstanden. p) Der Moderator habe die Gegenseite ausgiebig befragt und dargestellt, nicht aber den Beschwerdeführer besucht oder interviewt. q) Erst zwei Tage vor der Sendung seien telefonische Versuche unternommen worden, Z und seinen Rechtsvertreter zu erreichen, ohne aber über die bevorstehende Ausstrahlung zu orientieren. Es sei um die Beantwortung einiger Fragen ersucht worden.