Zur Illustration führt der Beschwerdeführer folgende Beispiele an (g-l): g) Das 1975 eingestellte Verfahren gegen Z und Hug werde ohne Grund als «Ungereimtheit» bezeichnet. h) Die Behauptung, Rychetsky «sollte offenbar aus der Exportfirma gedrängt werden», stimme nicht. i) Ebenso sei falsch, dass die von jenem geforderten 5 Millionen auf einem vom Friedensrichter angeordneten Gutachten beruhten. j) Rychetsky habe der Einsetzung des Schiedsgerichts nicht «unter Druck» zugestimmt. k) Dem Beschwerdeführer würden in einem zitierten Gutachten «Machenschaften» unterschoben.