Der wiederholte Versuch des Moderators, mit Hinweisen auf die Unvollständigkeit des Recherchematerials die Lückenhaftigkeit der Dokumentation über Richter und Gegenparteien von Rychetsky aufzuzeigen, sei illusorisch gewesen. e) Ohne zu wissen, ob das Radio die Rechtsschriften des Beschwerdeführers gekannt habe, sei festzustellen, dass ihnen in der Sendung keinesfalls Rechnung getragen wurde. f) Der erste Akt sei absolut einseitig gewesen und habe, gestützt auf private «Experten», Rychetsky als unglückliches Opfer des niederträchtigen Z hingestellt. Zur Illustration führt der Beschwerdeführer folgende Beispiele an (g-l): g)