3 - Im vierten Akt kommt die Sendung zurück auf den Hauptstrang der Auseinandersetzung zu sprechen: Rychetsky rekurriert gegen den Spruch des Schiedsgerichts ohne Erfolg beim Waadtländer Kantonsgericht, worauf er mit einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht gelangt. Gleichzeitig verlangt er, dass das ganze Bundesgericht wegen Befangenheit in Ausstand treten muss. Das Bundesgericht erachtet die Abklärung dieser Frage als gerechtfertigt. Es setzt dafür - zum ersten Mal in seiner Geschichte - eine Sonderkammer ein, welche aus fünf kantonalen Obergerichtspräsidenten besteht und bei der Bejahung der Befangenheit auch über die staatsrechtliche