Auch die achtjährige Dauer des Verfahrens ist Gegenstand der Kritik. Am Schiedsurteil wird schliesslich beanstandet, dass es für Rychetsky ohne Möglichkeit gefällt wurde, sich zur fünften Expertise zu äussern. - Im dritten Akt wird auf die «pikante» Tatsache verwiesen, dass das Strafverfahren gegen die beiden vorhin erwähnten Autoren der fünften Expertise genau zwei Tage vor der fälligen Bestätigungswahl der Bundesrichter durch das eidgenössische Parlament eingestellt wurde. Und dies, nachdem Nationalrat Oehen kurz zuvor Unterstützung für einen Vorstoss suchte, mit dem die Bestätigung von Forni und Leu bis nach der Abklärung der erhobenen Vorwürfe verschoben werden sollte.