Um diese entbrandet ein neuer Streit. Rychetsky hält sie für überflüssig; das Schiedsgericht jedoch stützt sich in seinem Schlussurteil 1984 hauptsächlich darauf ab und spricht Rychetsky lediglich 770 000 Fr. zu. Dieser versucht nun, mit verschiedenen professoralen Gutachten (aus denen im Verlauf des ersten Teils wiederholt zitiert wird) aufzuzeigen, dass die fünfte Expertise allenfalls vorsätzlich falsch erstellt wurde und sich beispielsweise in den Berechnungen nicht an das «Schema 64» hielt. Gegen die beiden betreffenden Experten wird ein Strafverfahren eröffnet. Auch die achtjährige Dauer des Verfahrens ist Gegenstand der Kritik.