- Im zweiten Akt kommt die Sendung auf das Schiedsgericht zu sprechen, das 1976 eingesetzt wird und aus den zwei Bundesrichtern Rolando Forni und Jean-Jacques Leu sowie einem Bücherexperten besteht. Zur Bestimmung der Abfindungssumme für Rychetsky können die drei Schiedsrichter auf vier bereits früher veranlasste Gutachten zurückgreifen (je zwei im Auftrag der beiden Streitparteien erstellt). Nach zwei Jahren fällen sie ein erstes Teilurteil, in welchem sie die Gültigkeit des «Schema 64» bestätigen. Im weiteren Verlauf erachten sie die vier vorhandenen Gutachten als ungenügende Grundlagen für ihre Urteilsfindung und ordnen eine fünfte Expertise an. Um diese entbrandet ein neuer Streit.