Auf die für einen solchen Fall vereinbarte Art der Konfliktregelung verzichtet Rychetsky unter Druck und willigt in die Einsetzung eines Schiedsgerichts ein, wobei er seine Forderung zum vornherein auf maximal 3 500 000 Fr. zu beschränken hat, zudem Professor Hug Decharge erteilen muss sowie den Einstellungsbeschluss des Strafverfahrens nicht anfechten darf. - Im zweiten Akt kommt die Sendung auf das Schiedsgericht zu sprechen, das 1976 eingesetzt wird und aus den zwei Bundesrichtern Rolando Forni und Jean-Jacques Leu sowie einem Bücherexperten besteht.