Der Streit geht weiter und soll schliesslich auf das Ziel zugeführt werden, dass Rychetsky seine Anteile an der Exportfirma an Z verkauft. Aufgrund des von einem Friedensrichter veranlassten Gutachtens eines Bücherexperten verlangt Rychetsky 5 000 000 Fr. Z ist damit nicht einverstanden. Auf die für einen solchen Fall vereinbarte Art der Konfliktregelung verzichtet Rychetsky unter Druck und willigt in die Einsetzung eines Schiedsgerichts ein, wobei er seine Forderung zum vornherein auf maximal 3 500 000 Fr. zu beschränken hat, zudem Professor Hug Decharge erteilen muss sowie den Einstellungsbeschluss des Strafverfahrens nicht anfechten darf.