Radio und Fernsehen. Radiosendungen mit Information und Hörermeinungen über die spannungsgeladenen Beziehungen eines Rechtssuchenden zur Justiz sowie über die institutionellen Probleme, welche ein zum Sonderfall gewordener Rechtsstreit zwischen zwei Privaten aufwirft. Beanstandung durch den betreffenden Prozessgegner, welcher eine unvollständige und tendenziöse Darstellung seines Standpunkts rügt. Verfahren. Legitimation des in der Sendung anonym erwähnten Prozessgegners. Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen in der Sprache der Sendung. Grenzen der Beweiserhebung.