Der Zuschauer soll beispielsweise wissen, auf welche Weise er in einer Sendung (durch Werbung) für etwas gewonnen werden soll und welche Rolle dabei etwa der Programmveranstalter spielt. Wirbt zum Beispiel ein Sendegestalter für ein Produkt, ohne über die finanziellen Hintergründe (Sponsoring) zu orientieren, so kann die Willensbildung des Publikums im Kern tangiert sein, und eine Überprüfung durch die UBI ist geboten. Demgegenüber fallen Fragen finanzpolitischer Natur, unternehmerische Gesichtspunkte und Finanzierungsaspekte nach Auffassung der UBI in die Kompetenz des Eidg. Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartements (EVED).