5 Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement. Aus der Sicht des Gebots einer objektiven und umfassenden Berichterstattung ist aber grundsätzlich auch ein kritischer Blickwinkel möglich. Damit kommt die Beschwerdeinstanz zum Ergebnis, dass das Gebot der Objektivität eingehalten worden ist. Die in den drei beanstandeten Sendungen enthaltenen Informationen sind den Fernsehzuschauern in transparenter Weise und mit den nötigen Relativierungen präsentiert worden. 4. Zum Vorwurf, das Fernsehen orientiere über Nicaragua nicht umfassend, das heisst nicht auch aus der Perspektive des antikommunistischen Einsatzes, hält die Beschwerdeinstanz folgendes fest: