Auch das Fernsehen selber kann die Gefahr, bei der Übernahme eines anderswo hergestellten Films zum Opfer gewisser inhaltlicher Manipulationen zu werden, nicht ohne weiteres ausschliessen. Demgegenüber wäre es nicht im Sinne der Informationspflicht und des Informationsauftrages, wenn das Fernsehen erst bei letzter eigener Gewissheit die Berichterstattung aufnehmen und nicht zunächst einmal auf die Authentizität des gelieferten Materials vertrauen dürfte, sonst wäre kaum eine Informationssendung mehr möglich. Zu verlangen ist dann aber, dass das Material in der Sendung möglichst transparent präsentiert und in einen geeigneten Rahmen gebettet wird.