Der Beschwerdeführer macht geltend, die drei Sendungen wie auch die gesamte Nicaragua-Berichterstattung vermittelten ein einseitiges Bild zugunsten der Sandinisten. Den USA werde unterstellt, durch ihre Unterstützung eine günstige Entwicklung zu verhindern. In Nicaragua herrschte aber ein diktatorisches Regime. In dieser Beziehung habe ein Beamter des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in der ersten beanstandeten Sendung (12. April 1986) eine Falschaussage gemacht, wenn er erklärte: «... in keinem Land hätten Entwicklungsprogramme derart hohe Erfolgsaussichten ...».