{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1986-09-12", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-51-31--_1986-09-12.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000419.pdf?ID=150000419", "Checksum": "96d42467e9ce459afad0f410adb38617"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 51.31 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 12.09.1986 JAAC 51.31 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 12.09.1986 JAAC 51.31 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 12.09.1986 JAAC 51.31 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:34:50", "Checksum": "81dfe0ab841e88890b1be1fe2c2825ac", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 12.09.1986 JAAC 51.31 \r\n\n 2\nFour Television London» produzierten Film wird während zwölf Minuten\nüber fiktive Geschichten berichtet, die die CIA in Angola zum Beispiel gegen\nKubaner lanciert hat und die in diversen Zeitungen abgedruckt, aber kaum\nmehr dementiert worden sind. Als anderes Beispiel dient Nicaragua. Der\nFilm zeigt während acht Minuten, wie die Amerikaner die Sandinisten trotz\nfehlenden Beweisen als Exportherd kommunistischer Revolution bezeichnen\nund dementsprechend die Contras als Freiheitskämpfer unterstützen. Dies\nwerde fortgesetzt, obwohl ein CIA-Bericht selber zum Beispiel die lebendigste\nOppositionspresse von Mittelamerika in Nicaragua geortet habe. Ebenso\nhätten sich Meldungen über sowjetische Stützpunkte im Land oder über\nFlugzeuglieferungen nicht bestätigt. An den Film schliesst sich ein Interview\nvon acht Minuten Dauer mit dem Tagesschau-Moderator an. Darin kommt\nunter anderem zum Ausdruck, wie wichtig es sei, die Interessenlage einer\nNachrichtenquelle zu ergründen. Die Angabe und Kenntnis der Quelle erhöhe\ndie Transparenz und ermögliche dem Publikum eine eigene Bewertung.\nDesinformation sei ein Mittel der Kriegsführung. Wo eine offene Gesellschaft\nbestehe, verfüge man über mehrere Quellen, womit die Zuverlässigkeit\nder Information zunehme. Es gelte, einen präsentierten Stoff in einen\numfassenderen Rahmen zu bringen, um dem Publikum die Bedeutung eines\nEreignisses zu zeigen und so irrationale Reaktionen zu vermeiden.\nB. Gegen die drei Sendungen hat am 14. bzw. 19. Mai 1986 X eine Beschwerde\neingereicht. Er wird von 20 weiteren Personen unterstützt.\nDer Beschwerdeführer macht geltend, die drei Sendungen wie auch\ndie gesamte Nicaragua-Berichterstattung vermittelten ein einseitiges\nBild zugunsten der Sandinisten. Den USA werde unterstellt, durch ihre\nUnterstützung eine günstige Entwicklung zu verhindern. In Nicaragua\nherrschte aber ein diktatorisches Regime. In dieser Beziehung habe ein\nBeamter des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in der\nersten beanstandeten Sendung (12. April 1986) eine Falschaussage gemacht,\nwenn er erklärte: «... in keinem Land hätten Entwicklungsprogramme derart\nhohe Erfolgsaussichten ...». Der am 17. April 1986 ausgestrahlte Film habe mit\nden Anschuldigungen gegenüber Präsident Reagan eine Beleidigung eines\nfremden Staatsoberhauptes begangen. Alle drei Sendungen hätten eine höchst\numstrittene Darstellung als die einzig richtige ausgegeben. Damit werde die\nKonzession verletzt, die eine objektive und umfassende Information verlange.\nC. Gemäss Art. 19 des BB vom 7. Oktober 1983 über die Unabhängige\nBeschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (SR 784.45; im folgenden\nBB genannt) ist die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und\nFernsehgesellschaft (SRG) zur Vernehmlassung überwiesen worden.\nIn ihrer Stellungnahme vom 16. Juni 1986 macht die SRG geltend, bei\nden Sendungen «Ausser man tut es» handle es sich um Beiträge mit\nPublic-Relations-Charakter, die nicht mit eigentlichen Informationssendungen\nzu verwechseln seien. Die am Schluss erfolgte Nennung des SAH habe\ndiese weitesten Publikumskreisen bekannte Tatsache offengelegt. Ob der\nbetreffende Beamte zu seiner Aussage befugt war, sei eine Frage interner\nKompetenzen. Für die Zuschauer habe es sich um dessen subjektive\nEinschätzung gehandelt.\n\n3\nFür die «Beleidigung eines fremden Staatsoberhauptes» gebe der\nBeschwerdeführer keine nähere Begründung. Die tatsächlich in der Sendung\n«Contra Nicaragua» geübte Kritik an der US-Administration stamme zudem\nzur Hauptsache von amerikanischen Staatsbürgern und sei auch mit den\nAuseinandersetzungen zwischen Republikanern und Demokraten im Kongress\nvergleichbar. Für die Zuschauer von entscheidender Bedeutung sei gewesen,\ndass der Film vorwiegend aus Statements genau bezeichneter und damit\nproblemlos zu situierender Personen bestanden habe. Schliesslich habe der\nModerator am Ende nützliche Relativierungen und Präzisierungen angebracht.\nGegen die Sendung «Zeitgeist» erhebe der Beschwerdeführer - neben dem\nVorwurf der Einseitigkeit - keine konkreten Beanstandungen. Gerade aber\nauch mit Hilfe des anschliessenden Studiogesprächs mit dem Moderator habe\nsich der Zuschauer eine eigene Meinung bilden können.\nZu Unrecht bemängle der Beschwerdeführer die Gesamtheit des vom\nFernsehen DRS vermittelten «Nicaragua-Bildes». Die SRG verweist dabei\nauf mehrere Beiträge in der «Tagesschau» oder auf einen «Ziischtigs-Club»,\nwo immer wieder Persönlichkeiten zu Wort gekommen seien, die sich\nausgesprochen engagiert zugunsten der Contras und deren Unterstützung\ndurch die CIA geäussert hätten.\nAus diesen Gründen sei die Beschwerde in allen Teilen abzuweisen.\n\nII\n\n"}