4 ein persönliches Bild zu machen. Damit ist auch dem Erfordernis nach einer umfassenden Berichterstattung, soweit es in dieser Sendung allein zu berücksichtigen war, Rechnung getragen worden. Dies gilt um so mehr, als gleichentags in einer Sondertagesschau sowie in deren Hauptabendausgabe ebenfalls ausführlich informiert wurde. Überdies befasste sich - wie auch die Beschwerdeführer darauf hinweisen - die Sendung «Zur Sache» vom darauffolgenden Sonntag mit dem Thema. Nicht nur hier, sondern schon vorher ist der Standpunkt der USA wiederholt zum Ausdruck gekommen.