Bei der Bewertung der Diskussionsinhalte rügen die Beschwerdeführer, der Gehalt an Sachinformationen sei ausgesprochen mager gewesen. Aus konzessionsrechtlicher Sicht ist dazu festzuhalten, dass man gerade bei einem Life-Gespräch - für das Publikum ohne weiteres einsichtig - nicht die Garantie für einen alle unterschiedlichen Ansprüche der Zuschauer befriedigenden Ablauf übernehmen kann. Die Verantwortung des Fernsehens besteht hauptsächlich in der Auswahl der Diskussionsteilnehmer. Sodann kann der Gesprächsleiter einen gewissen Einfluss ausüben. Dies ist insbesondere dann angezeigt, wenn schwerste verbale und ganz offenkundig verfehlte Äusserungen erfolgen.