3 Im vorliegenden Fall haben die Autoren der Sendung die nötige journalistische Sorgfaltspflicht aufgewendet, auch angesichts der ihnen zur Verfügung stehenden Zeit und des zu erwartenden Interesses anderer Sendeanstalten an entsprechenden Diskussionspartnern. b. Ebenfalls mit genügender Sorgfalt sind den Fernsehzuschauern die Gesprächsteilnehmer vorgestellt worden. Der SRG ist zuzustimmen, dass auf korrekte Weise die relevanten Funktionen der Gäste angegeben wurden. Diese Funktionen wären aus der Diskussion nicht ohne weiteres ersichtlich geworden. Wohl aber gilt dies für die jeweiligen (politischen) Standpunkte.