und aus libyscher und arabischer Sicht sollte der libanesische Journalist Stellung beziehen. Dazu wollte man vertiefende Ausführungen eines völkerrechtlichen Experten einbringen. Ein Konzept dieser Art eignet sich nach Auffassung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz durchaus dazu, den Zuschauern verschiedene Aspekte der Auseinandersetzung zu präsentieren. Auch diverse andere Möglichkeiten sind denkbar, die ähnliche Voraussetzungen bieten; dem Programmschaffenden steht ein sehr grosser Gestaltungsspielraum zu. Solange die Anlage einer Sendung nicht zum vornherein eine zuverlässige Orientierung des Publikums verunmöglicht, ist daran aus konzessionsrechtlicher Sicht nichts auszusetzen.