6. (Zum Gebot der Objektivität vgl. VPB 50.81 E.8) 7. Die Prüfung der Sendung aufgrund dieser Anforderungen ergibt folgendes: a. Das Fernsehen DRS hat innert sehr kurzer Zeit eine - wie der Moderator der Sendung zu Beginn sagt - «hochkarätige Gesprächsrunde» zusammengestellt. Aus konzessionsrechtlicher Sicht kann an der Auswahl der Teilnehmer keine Beanstandung angebracht werden. Für die Seite der Amerikaner haben die Sendeverantwortlichen versucht, eine zustimmende und eine kritische Auffassung zur Geltung zu bringen; und aus libyscher und arabischer Sicht sollte der libanesische Journalist Stellung beziehen.