Die offiziellamerikanische Sicht habe man erst fünf Tage später in der Sendung «Zur Sache» vernommen. Da sei aber das antiamerikanische Image in der Öffentlichkeit schon gefestigt gewesen. Somit habe die Sendung gegen das Gebot einer «objektiven, umfassenden und raschen Information» sowie gegen die Pflicht zur Förderung der «internationalen Verständigung» verstossen. C. Gemäss Art. 19 des BB vom 7. Oktober 1983 über die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (SR 784.45; im folgenden BB genannt) ist die Beschwerde der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zur Vernehmlassung überwiesen worden. II