2 verantwortlich macht, sowie eine andere, in welcher dieser die direkte Verantwortung ablehnt, jedoch auf die in der ganzen Welt anwesenden Friedenskämpfer hinweist. B. Gegen diese Sendung haben am 12. Mai 1986 22 Unterzeichner eine Beschwerde eingereicht. Die Beschwerdeführer machen geltend, mit der Ausstrahlung der Diskussion seien verschiedene Bestimmungen der SRG-Programmgrundsätze und der SRG-Konzession verletzt worden. Die eingeladene Runde habe - mit einer Ausnahme - nur aus Persönlichkeiten bestanden, deren Haltung kritisch bis feindlich gegenüber den USA sei. Über diese Umstände habe man die Zuschauer zudem unvollständig informiert.