Die Beschwerdeinstanz kommt somit zum Ergebnis, dass keine Konzessionsverletzung vorliegt. Sie legt der SRG jedoch nahe, gegenüber Tendenzen, wie sie mit «Jeanny» sichtbar werden, im Sinne ihres Programmauftrages weiterhin eine kritische Haltung einzunehmen, deren Problematik aufzuzeigen und Ausstrahlungen im Rahmen der ihr von der Verfassung garantierten Autonomie vorzunehmen oder zu unterlassen. 4 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali