Angesichts der Zurückhaltung, mit welcher das Lied ausgestrahlt wurde - wiewohl auch ein völliges Verbot zu rechtfertigen gewesen wäre -, sowie der ihm gewidmeten kritischen Sendung, kann man nicht von einem Programm sprechen, das in dieser Beziehung geradezu im Gegensatz zu den Bestimmungen und zum Auftrag der Konzession gestanden hätte. Mithin hat sich das Radio im Rahmen der ihm zustehenden Autonomie in der Gestaltung seiner Sendungen bewegt, die ebenso einen anderen Programmentscheid zugelassen hätte.