Ausserdem widmete sich eine «Input»-Sendung dem Fall «Jeanny» und den damit verknüpften Grundsatzfragen (Titel: «Gewalt in den Hits - Gewalt gegen Frauen», 6. April 1986). Die Beschwerdeinstanz hat Verständnis für das Vorgehen des Radios und begrüsst insbesondere die dabei genutzte Möglichkeit, das Problem für die Hörerschaft vertieft zu behandeln. Angesichts der Zurückhaltung, mit welcher das Lied ausgestrahlt wurde - wiewohl auch ein völliges Verbot zu rechtfertigen gewesen wäre -, sowie der ihm gewidmeten kritischen Sendung, kann man nicht von einem Programm sprechen, das in dieser Beziehung geradezu im Gegensatz zu den Bestimmungen und zum Auftrag der Konzession gestanden hätte.