suggerieren aber nach Meinung der Beschwerdeinstanz die Antworten. Es ist für das Publikum naheliegend, auf den Gedanken einer Vergewaltigung oder Tötung zu kommen. Weder die Vorbringen der SRG noch die Argumente in den ihrer Stellungnahme beigegebenen Gutachten vermögen diesen Eindruck genügend zu zerstreuen. Obwohl der eingeblendete Nachrichtentext (newsflash) sich nicht explizit auf die von Falco angeredete Jeanny bezieht, ist die bezweckte Assoziation offensichtlich. In seiner ganzen Zweideutigkeit erscheint der Beschwerdeinstanz der Text eindeutig. Ebenso wird der Eindruck erweckt, das Mädchen habe die Gewalt, die ihm angetan wird, im Grunde gesucht, ja sogar provoziert.