Fernmeldeverkehr. Beanstandung eines am Deutschschweizer Radio gesendeten Liedes, in welchem durch Assoziation von Sex und Gewalt eine Vergewaltigung oder Tötung suggeriert wird. Grenzfall im Rahmen der durch die SRG-Konzession anerkannten Programmautonomie. Verneinung einer Konzessionsverletzung angesichts der zurückhaltenden Ausstrahlung des beanstandeten Lieds und einer ihm gewidmeten kritischen Sendung.