{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1986-09-12", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-51-29--_1986-09-12.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000410.pdf?ID=150000410", "Checksum": "455e749f6c8a3001b16afac5893ac428"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 51.29 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 12.09.1986 JAAC 51.29 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 12.09.1986 JAAC 51.29 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 12.09.1986 JAAC 51.29 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:34:51", "Checksum": "6d4ac537d417fc9fa0aa42f1397c314f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 12.09.1986 JAAC 51.29 \r\n\n JAAC 51.29\n\nAuszug aus einem Entscheid der Unabhängigen\nBeschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen vom 12.\nSeptember 1986\n\nTélécommunications. Plainte contre une chanson diffusée à la radio\nalémanique et dans laquelle une association de sexe et de violence\nsuggère un viol ou un meurtre. Cas limite dans le cadre de l’autonomie\ndes programmes reconnue par la concession SSR. Violation de la\nconcession niée au regard de la retenue observée dans la diffusion de\nla chanson litigieuse et d’une émission critique qui lui a été consacrée.\n\nFernmeldeverkehr. Beanstandung eines am Deutschschweizer\nRadio gesendeten Liedes, in welchem durch Assoziation von Sex\nund Gewalt eine Vergewaltigung oder Tötung suggeriert wird.\nGrenzfall im Rahmen der durch die SRG-Konzession anerkannten\nProgrammautonomie. Verneinung einer Konzessionsverletzung\nangesichts der zurückhaltenden Ausstrahlung des beanstandeten Lieds\nund einer ihm gewidmeten kritischen Sendung.\n\nTelecomunicazioni. Ricorso contro una canzone diffusa dalla radio\ndella Svizzera tedesca e nella quale un’associazione di sesso e\nviolenza suggerisce uno stupro o un omicidio. Caso limite nel quadro\ndell’autonomia dei programmi riconosciuta dalla concessione SSR.\nViolazione della concessione negata in considerazione del riserbo\nosservato nella diffusione della canzone contestata e di un’emissione\ncritica che le è consacrata.\n\n1\nI\n\nA. Vor einiger Zeit war auf dem Deutschschweizer Radio DRS, hauptsächlich in\nder Hitparade von DRS 3, das Lied «Jeanny» des Sängers Falco zu hören. Der\nText lautet:\n«( Jeanny, komm, come on / Steh auf bitte / Du wirst ganz nass / Schon spät,\nkomm / Wir müssen weg hier / Raus aus dem Wald / Verstehst du nicht?\nWo ist dein Schuh? / Du hast ihn verloren / Als ich dir den Weg zeigen musste /\nWer hat verloren? / Du dich? / Ich mich? / Oder / Oder wir uns?\nJeanny, quit livin on dreams / Jeanny, life is not what it seems / Such a lonely little\ngirl in a cold, cold world / There’s someone who needs you / Jeanny, quit livin on\ndreams / Jeanny, life is not what it seems / You’re lost in the night / Don’t wanna\nstruggle und fight / There’s someone who needs you.\nEs ist kalt, wir müssen weg hier, komm / Dein Lippenstift ist verwischt / Du\nhast ihn gekauft und / Und ich hab es gesehen / Zuviel Rot auf deinen Lippen /\nUnd du hast gesagt «mach mich nicht an» / Aber du warst durchschaut / Augen\nsagen mehr als Worte / Du brauchst mich doch, hmmh? / Alle wissen, dass wir\nzusammen sind ab heute / Jetzt hör ich sie / Sie kommen / Sie kommen dich zu\nholen / Sie werden dich nicht finden / Niemand wird dich finden / Du bist bei mir!\nJeanny, quit livin on dreams (…)\nNewsflash: In den letzten Monaten ist die Zahl der vermissten Personen\ndramatisch angestiegen. Die jüngste Veröffentlichung der lokalen Polizeibehörde\nberichtet von einem weiteren tragischen Fall. Es handelt sich um ein\nneunzehnjähriges Mädchen, das zuletzt vor vierzehn Tagen gesehen wurde. Die\nPolizei schliesst die Möglichkeit nicht aus, dass es sich hier um ein Verbrechen\nhandelt.\nJeanny, quit livin on dreams (…)»\nB. Gegen dieses Lied haben sich am 10. April 1986 eine Frau und eine\nFrauenorganisation in einer gemeinsamen Eingabe beschwert. Sie werden von\n21 Mitunterzeichnern unterstützt.\n...Die Beschwerdeführerinnen fordern, dass das Lied nicht mehr gespielt\nwerde.\nC. Gemäss Art. 19 des BB vom 7. Oktober 1983 über die Unabhängige\nBeschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (SR 784.45; im folgenden BB\ngenannt), ist die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zur\nVernehmlassung eingeladen worden... .\nDie SRG bestreitet nicht, dass der Text des fraglichen Liedes von zweifelhaftem\nGeschmack zeuge, fügt aber bei, es sei ein weiter Weg bis zur Behauptung,\ndass der Song einen ausschliesslich destruktiven Charakter aufweise oder\ngegen die Menschenwürde verstosse. Der Liedtext als solcher sage wenig\nKonkretes, jedenfalls nichts eigentlich Anstössiges aus. Seine Unklarheit bzw.\nMissverständlichkeit werde immer wieder betont, und erst in der Phantasie\ndes Zuhörers könne das Lied unter Umständen einen anstössigen Charakter\n\n2\nannehmen. Die Vergewaltigung und der anschliessende Mord sei eine der\nmöglichen Auslegungen, keinesfalls aber die einzige und schon gar nicht die\nwahrscheinlichste... .\n\nII\n\n"}