2 berechtigt, wenn sich eine Person aufgrund früherer Aktivitäten von einer Sendung besonders betroffen fühlt, weil die kritisierten Zustände wie im vorliegenden Fall schon damals bestanden. Dem Beschwerdeführer ist somit eine enge Beziehung zuzubilligen; er unterscheidet sich immer noch deutlich von den übrigen Programmkonsumenten. Somit tritt die Unabhängige Beschwerdeinstanz auf die Eingabe ein. 3 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali