Der vorliegende Fall unterscheidet sich wesentlich von jenem. Wohl trägt X - wie die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) sagt - heute keine Verantwortung mehr für das Schlachtwesen; er war jedoch nicht nur lange Jahre Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der tierärztlichen Leiter öffentlicher Schlachthöfe der Schweiz, sondern auch Direktor des in der gerügten Sendung gezeigten Schlachthauses. In diesen beruflichen Funktionen war er jahrelang mitverantwortlich für die Erhebung der kritisierten Nachfleischschaugebühren, womit verständlich wird, dass er sich durch die Sendung betroffen fühlte.