Darauf geht die Fahrt durch Verkehrsstaus zurück zum Metzger; Fazit: Verteuerung der Ware und Belastung der Umwelt. … B. Über diesen Beitrag hat sich am 9. März 1986 X beschwert. Als ehemaliger Vorsitzender der «Arbeitsgemeinschaft der tierärztlichen Leiter öffentlicher Schlachthöfe der Schweiz» und als früherer Direktor des Schlachthofes Zürich hält er sich nach Art. 14 Bst. b des BB vom 7. Oktober 1983 über die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (SR 784.45; im folgenden BB genannt) zur Beschwerdeführung legitimiert. II