4 als andere, in der Öffentlichkeit nicht tätige oder bekannte Bürger gefallen lassen muss, von den Medien beobachtet zu werden. Die Berichterstattung über Untersuchungen, die gegen einen Regierungsrat im Gange sind, kann somit - jedenfalls aus konzessionsrechtlicher Sicht - nicht verhindert werden. Die gegenteilige Auffassung würde zudem, wie die SRG richtig festhält, im Ergebnis dazu führen, dass über keinerlei hängige Verfahren mehr berichtet werden könnte. Ein generelles Verbot dieser Art ist aber der Konzession nicht zu entnehmen.