obwohl keine Anklage, geschweige denn ein Strafurteil vorliege, habe die Sendung den Eindruck erweckt, Dr. B. Lardi sei überführt. (Gebot der Objektivität, vgl. VPB 49.33). Unter dem Aspekt der Wahrhaftigkeit ist festzustellen, dass sowohl in der Einleitung zum beanstandeten Beitrag wie auch in diesem selber mit Worten wie «möglicherweise illegal», «wird verdächtigt» oder «Verfahren eröffnet» eindeutig zum Ausdruck kommt, dass Regierungsrat Lardi weder angeklagt noch verurteilt ist, sondern dass im Augenblick eine Untersuchung gegen ihn läuft. In dieser Beziehung sind keine Beanstandungen anzubringen;