1. (Formelles) 2. Mit dem Hauptvorwurf der Vorverurteilung machen die Beschwerdeführer sinngemäss einen Verstoss gegen das konzessionsrechtliche Gebot objektiver Berichterstattung geltend; obwohl keine Anklage, geschweige denn ein Strafurteil vorliege, habe die Sendung den Eindruck erweckt, Dr. B. Lardi sei überführt. (Gebot der Objektivität, vgl. VPB 49.33).