An diesen fundamentalen Rechtsgrundsatz habe sich auch das Fernsehen zu halten, wie sich aus einer Erklärung des Europarates über Massenkommunikationsmittel und Menschenrechte ergebe; dort werde ein beruflicher Ehrenkodex gefordert, der insbesondere die Wahrung des Rechts auf ein faires Verfahren verlange. Ebenfalls einen groben Verstoss gegen diese Grundsätze habe das Fernsehen begangen, als es ausführlich über den schon sieben Jahre zurückliegenden Rücktritt von Lardis Vorgänger Sciuchetti berichtete, der ein Recht darauf habe, in Ruhe gelassen zu werden.