Nach dem Hinweis, dass die SP auf einen Anteil an der Macht mit der Wahl von Nationalratspräsident Martin Bundi hofft, endet der Beitrag mit Angaben über das lebenslängliche Ruhegehalt, das Dr. Lardi nach seiner achtjährigen Tätigkeit in der Regierung zustehe. B. Gegen diesen Beitrag beschwerten sich am 15. Januar 1986 A. D. und W. G. Die Beschwerdeführer werden von 27 weiteren Personen unterstützt. Die Eingabe macht geltend, die Sendung sei im Kern eine illegale Vorverurteilung gewesen. Aufmachung und Tenor des Beitrages hätten zwingend den Eindruck erwecken müssen, Dr. B. Lardi sei überführt.