zur Durchführung desselben stehen, äussert sich aber nicht ausdrücklich zur Frage nach früheren Verurteilungen. Vielmehr betonen mehrere Autoren, dass auch bezüglich der dienstlichen Pflichten und der Treuepflicht eine Annäherung zwischen öffentlichrechtlichem und privatrechtlichem Arbeitsverhältnis stattfinde (so u.a. Tobias Jaag, «Besonderheiten des Personalrechts im halbstaatlichen Bereich», in: Helbling/Poledna, a.a.O., S. 599f.). Weder das Bundespersonalgesetz noch die Bundespersonalverordnung erwähnen denn auch eine besondere Offenbarungspflicht. Damit besteht im öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnis hinsichtlich des hier relevanten Sachverhalts keine erhöhte Offenbarungspflicht.