Dass im öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnis eine weiter reichende Offenbarungspflicht besteht als im privatrechtlichen, ergibt sich nicht aus der gängigen Literatur, weder aus Peter Hänni, «Das öffentliche Dienstrecht der Schweiz» (Zürich 2002), noch aus Tobias Jaag, «Das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis im Bund und im Kanton Zürich» (ZBl 95/1994 433 ff). Denise Buser, «Datenschutz im öffentlichen Dienstverhältnis», in: Helbling/ Poledna, «Personalrecht des öffentlichen Dienstes» (Bern 1999, S. 387 f.) geht davon aus, dass alle Auskünfte verweigert werden können, welche in keinem relevanten Bezug zum Abschluss des Arbeitsverhältnisses oder