Der mehrfache Hinweis in der angefochtenen Verfügung auf den Spektakelwert ist daher stark zu relativieren. 9 .(...) 10. Damit gilt es zu beurteilen, ob der Beschwerdeführer, der eine für ausländische Geheimdienste interessante Aufgabe wahrnimmt und wegen eines leichten, einen Vertrauensmissbrauch gegenüber einem kleinen Kind beinhaltenden Deliktes verurteilt ist, aufgrund seiner Persönlichkeit erpressbar ist bzw. ob sich generell ein (weiterer) Missbrauch des in ihn gesetzten Vertrauens befürchten lässt. a. Die Beschwerdegegnerin führt zur Begründung der Erpressbarkeit in erster Linie das fehlende Unrechtsbewusstsein des Beschwerdeführers bezüglich seiner Verurteilung an.