4 Verfügung orientiert war und dass ein Zweiter ebenfalls mit Mail-Kopien bedient - und somit orientiert - worden war. Damit sind die Vorgesetzten des Beschwerdeführers im Bild und es entfällt die Gefahr, dass der Beschwerdeführer aus Angst, die Stelle zu verlieren (aus Existenzangst, wie dies die Beschwerdegegnerin erwähnt, Handlungen vornimmt, die eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit zur Folge haben. Der mehrfache Hinweis in der angefochtenen Verfügung auf den Spektakelwert ist daher stark zu relativieren.