Drogen- und Gewaltdelikte). Nicht jede Verurteilung macht eine Person zum Sicherheitsrisiko. Massgebend sind vorab die Umstände des Einzelfalls. Zu prüfen ist etwa, wie lange das Delikt bzw. die Verurteilung zurückliegt, ob es sich um ein einmaliges Vergehen handelt oder der Betroffene wiederholt delinquiert hat oder ob gar davon ausgegangen werden muss, dass Wiederholungsgefahr besteht. Abzuklären sind weiter die Beweggründe der Delinquenz: Nachzugehen ist den damaligen Umständen, d. h. es ist zu fragen, ob diese Umstände Rückschlüsse auf Charakterzüge des Beschwerdeführers zulassen, die einen Risikofaktor darstellen.