Der Beschwerdeführer bekleidet eine Kaderstelle bei der Luftwaffe mit Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten und Anlagen. Im Rahmen einer angeordneten Personensicherheitsprüfung stellte sich heraus, dass er eine Vorstrafe wegen sexueller Handlungen mit einem weniger als 10 Jahre alten Kind aufweist. Gestützt darauf erliess die Fachstelle eine negative Risikoverfügung. Die